Grundlegende Informationen zur Datenerfassung außerklinischer Geburten und im ambulanten Setting betreuter Fehlgeburten

Jede Hebamme mit außerklinischer Geburtshilfe im Angebot (als Hausgeburtshebamme oder als Hebamme in einer ambulanten Einrichtung) soll sich an der Erhebung von außerklinisch betreuten Geburten und damit verbunden an der Qualitätssicherung beteiligen.
Um Ihre geplant betreuten außerklinischen Geburten regelmäßig dokumentieren zu können, sollen Sie wie unter „NEU-Anmeldung zur Geb.-Erfassung“ beschrieben vorgehen.

Für von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE: Geburtshäuser, Hebammenpraxen mit Räumen für Geburtshilfe, Entbindungsheime) besteht dazu per Ergänzungsvertrag eine vertragliche Vorgabe, wenn sie Betriebskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen. Für betreute Geburten im häuslichen Umfeld (Hausgeburten) von gesetzlich versicherten Frauen gilt die vertraglich festgelegte Erfassung seit dem Jahr 2016.

Zurzeit werden jährlich über 13.000 außerklinisch geplante und begonnene Geburten erfasst und ausgewertet (Ergebnisse finden Sie unter den Links "Historie" oder "Publikationen" und dort in den jeweiligen Jahresberichten oder unter "Geburtenzahlen").
Eine Vollerfassung aller Geburten in Deutschland kann es nicht geben, denn Geburten in Rettungswagen vor Ankunft in der Klinik, geplante Alleingeburten, illegale Geburten oder Babyklappenkinder lassen sich aktuell nicht in einer der bestehenden geburtshilflichen Statistiken erfassen.
Aber die Hebammen können sich bemühen, möglichst alle von ihnen außerklinisch betreuten Geburten in die Erhebung und Auswertung einzubringen.
Dazu zählen auch die immer wieder einmal ungeplant betreuten Hausgeburten, zu denen Hebammen notfallmäßig und nur ausnahmsweise gerufen werden, weil Frauen von einem sehr dynamischen Geburtsverlauf überrascht werden und sie es nicht mehr in die Klinik geschafft haben. Von diesen Geburten werden jedes Jahr zwischen 150 und 200 an die QUAG zur Erfassung gegeben.

Es gibt aktuell (Stand Nov. 2023) keine Verpflichtung nach Hebammenhilfevertrag mit dem GKV-Spitzenverband für die Erfassung von Fehlgeburten im Rahmen von Qualitätssicherung in der Hebammenarbeit.
Wir bieten die Möglichkeit der Erfassung kleiner Geburten auf freiwilliger Basis an, da es bisher keine Statistik oder offizielle Daten bei destatis oder in den Gesundheitsberichterstattungen der Länder gibt. Hebammen und betroffenen Frauen wünschen sich seit Jahren, dass es dazu endlich Daten gäbe. Die QUAG bietet das nun ab dem 01.01.2024 für die durch Hebammen im ambulanten Bereich begleiteten Fehlgeburten an.
Ich möchte mich zur Erfassung von kleinen Geburten anmelden: Aufnahmeantrag

 

 

square Impressum / Datenschutz / Die Satzung der QUAG e.V. © 2024

Elternbroschüre

 

Außerklinische Geburt in Deutschland

Information für Eltern:

Information für Hebammen:

spacespaceStartseiteÜber unsUnterstützenMitgliederKontaktspaceQUAG - Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.