Die Anmeldung erfolgt mit der Zusendung des ausgefüllten Aufnahmeantrages an die QUAG e.V., den Sie gern als jpg-/png- oder pdf-Datei per E-Mail an buero@quag.de senden können oder per Fax an 033678-41276
Wenn Sie eine neue HgE eröffnen und diese zur Geburtenerfassung anmelden möchten, wählen Sie zusätzlich bitte diesen Antrag.
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Für jede Hebamme, die außerklinische Geburtshilfe neu in ihr Angebot aufnimmt gilt: |
- | Anmeldung und Aufnahmeantrag ausfüllen und an QUAG senden |
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Für eine neue Hebamme in einer bestehenden HgE gilt: |
- | wenn Sie zu Beginn nur als zweite Hebamme Geburtshilfe leisten oder noch in der Einarbeitungszeit sind, brauchen Sie noch keinen Aufnahmeantrag ausfüllen und an QUAG senden, denn es dokumentiert immer die erste Hebamme die betreute Geburt |
- | sobald Sie als erste Hebamme Geburtshilfe leisten, dokumentieren Sie auch Ihre Geburten selbst und melden sich bei QUAG dafür mit der Zusendung eines ausgefüllten Aufnahmeantrages an |
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Für jede neu gegründete/eröffnete Hebammengeleitete Einrichtung mit Geburtshilfe gilt: |
- | jede Kollegin die Geburten betreut, soll einen Aufnahmeantrag ausfüllen und an QUAG senden, da jede Hebamme eigenen Zugangsdaten erhält. |
Ablauf nach Anmeldung
Nach Eingang des Aufnahmeantrages erhalten Sie eine Email zur Bestätigung und damit verbunden einen Brief auf dem Postweg, der alle wichtigen Informationen und Zugangsdaten für die Geburtenerfassung enthält.
Zudem erhalten Sie eine Mitgliedsnummer und damit verbunden den Zugang zum internen Mitgliederbereich.
Wir bitten Sie in dem Brief um eine Rückmeldung, dass dieser angekommen ist.
Nach Eingang dieser Nachricht (möglichst als kurze Email) an QUAG und des Rechnungsbetrages, wird der Internetzugang und damit die Bögen zur Erfassung aktiviert. Ohne diese Rückmeldung erfolgt keine Aktivierung.
Für die ersten Schritte gibt es hier eine Kurzanleitung und ebenso gibt es für das möglichst korrekte Ausfüllen des Bogens eine Ausfüllanleitung und auch auf der Plattform zur Geburtenerfassung nach dem Einloggen.
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind können Sie sich HIER zur Geburtenerfassung einloggen.
Bei Problemen oder Fragen zur Erfassung oder zur Zugangsberechtigung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Kontakt oder Landeskoordinatorin).
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