Die Hebammenverbände Deutschlands führten vor der Gründung der QUAG e.V. zum 01.07.1996 die bundesweite Erhebung der außerklinischen Geburten ein. Dieses Qualitätsmanagement - Verfahren ist durch die Eigeninitiative der Hebammen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Gynäkologinnen, Sozialwissenschaftlern u.a. entstanden. Die Dokumentation war für die in der außerklinischen Geburtshilfe freiberuflich tätigen Hebammen bis zum Jahr 2015 freiwillig. Die Verbände setzten dabei auf die Eigenverantwortung der Hebammen, die unter anderem die Dokumentation und die Qualitätssicherung ihrer Hebammentätigkeit als Selbstverständnis ansehen. Die bundesweite Erhebungsquote von ca. 80 % bestätigten diese Annahme.
In den Jahren vor 2015 veränderten sich die außerklinischen Geburten – der Anteil von Hausgeburten ging sukzessive zurück, während Geburtshausgeburten stetig zunahmen.
Erst mit Abschluss des neuen Vertrages zur Hebammenversorgung Ende 2015 und der Zahlung eines Sicherstellungszuschlages (Haftpflichtausgleich) für Hebammen mit Geburtshilfe werden die Geburten zu Hause wieder mehr. Dafür soll sich jede Hebamme oder Hebammeneinrichtung an der Erhebung der Daten und damit verbunden an der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE: Geburtshäuser, Hebammenpraxen mit Räumen für Geburtshilfe, Entbindungsheime) besteht dazu per Ergänzungsvertrag seit 2008 eine andere vertragliche Vorgabe, wenn sie Betriebskosten mit dem gesetzlichen Krankenkassen abrechnen: Entweder lassen die von Hebammen geleiteten Einrichtungen die hauseigene Geburtenstatistik jährlich über QUAG an den GKV-Spitzenverband liefern oder die HgE sendet diese direkt an den Kassenverband. Für betreute Geburten im häuslichen Umfeld (Hausgeburten) von gesetzlich versicherten Frauen gilt die vertraglich festgelegte Erfassung ab dem Jahr 2016. Sie erhalten alle eine persönliche Jahresstatistik zum Nachweis von Ergebnisqualität im Rahmen interner und externer Audits.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen seit der Gründung der QUAG e.V. im Jahr 1999
„Ambulant vor stationär“ ist ein Slogan der Krankenkassen, um die Ausgaben im Gesundheitswesen „im Griff“ zu behalten. Die meisten Kosten fallen für die Versorgung von kranken Menschen in den Kliniken an.
Gebärende sind meist nicht krank, aber 98 von 100 Frauen gehen zum Gebären in ein Krankenhaus. Eine möglichst ungestörte Geburt mit einer kontinuierlichen 1:1 Betreuung (die Gebärende hat die Hebamme fast ununterbrochen an ihrer Seite) und ohne überflüssige Eingriffe ist in einem Kreißsaal leider zu oft nicht mehr möglich. Studien belegen aber, dass gerade die ungestörte Geburt weniger Probleme und Komplikationen aufzuweisen hat.
In einem Geburtshaus wird die Gebärende fachlich meist sogar mit einer 1:2 Betreuung begleitet (eine Gebärende und zwei Hebammen). Die ersten drei Geburtshäuser in Deutschland wurden als Antwort auf die weit verbreitete „programmierte Geburt“ bereits Ende der achtziger Jahre gegründet und haben sich seit dem bundesweit etabliert, ihre aktuelle Zahl liegt bei rund 115.
Die Krankenkassen unterstützen die ambulanten Geburten in diesen Einrichtungen seit 2008 in Form der Übernahme von Betriebskosten. Die Häuser erfüllen im Gegenzug dafür strenge Auflagen, führen Qualitätsmanagement durch und sorgen damit verbunden für gute Strukturen, welche wiederum Sicherheit für die Abläufe und betreuten Geburten geben.
Einige Krankenkassen zahlen ihren Versicherten auch die Rufbereitschaft für die Hebamme, denn diese hält sich mit allen damit verbundenen Einschränkungen Tag und Nacht über einen Zeitraum von 5 Wochen für den möglichen Geburtsbeginn bereit.
In einigen Kliniken gibt es als Ergänzung für eine mehr frauenorientierte Geburtshilfe seit ca. 10 Jahren den hebammengeleiteten Kreißsaal, in dem ähnlich einem Geburtshaus die Geburt mit 1:1 Betreuung und ohne überflüssige Störungen ermöglicht werden soll (www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/naturliche-geburt-in-der-klinik-ganz-ohne-arzt-hebammenkreisssale-machen-es-moglich-2738.php).
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