Diese Seiten informieren Sie insbesondere über die Qualität von außerklinischen Geburten in Deutschland.
Wer uns noch nicht kennt:
Die „Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e.V.) ist eine unabhängige Einrichtung und als gemeinnütziger Verein organisiert.
Die Gesellschaft dokumentiert bereits seit 1999 die Qualität der betreuten Geburten in einem ambulanten Versorgungsbereich – durch Hebammen begleitete außerklinische Geburten – das sind Geburten im häuslichen Umfeld und in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser, Entbindungsheime oder Hebammenpraxen mit Geburtshilfe). Sie wird seitdem von den Hebammenverbänden (DHV – Deutscher Hebammenverband und BfHD – Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands) getragen.
Zum großen Teil erfüllt QUAG diese Aufgabe seit 2008 für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen nach dem Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen nach § 134a SGB V¹.
Seit dem Jahr 2015 ist die QUAG e.V. auch vertraglich² als Einrichtung zur Betreuung der Hebammen, die außerklinische Geburtshilfe leisten, benannt.
Die Arbeit der QUAG umfasst dafür: die Geburten-/Daten-Erfassung zentral zu ermöglichen, die statistische Auswertung und Erstellung von persönlichen Statistiken für die Hebammen und HgE sowie die Veröffentlichung der Daten zum Nachweis der Betreuungsqualität von im häuslichen Umfeld außerklinisch geplanten und betreuten Geburten in Deutschland. Ferner begleitet QUAG e.V. im Rahmen der externen Qualitätssicherung die Hebammen und HgE mit Peer Reviews oder strukturierten Dialogen.
Jährlich veröffentlicht die „Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe“ in Qualitätsberichten die jeweils aktuellen Ergebnisse. Zudem werden die Daten für Forschung und Gesundheitsdatenerfassung zur Verfügung gestellt.
In den letzten Jahren gebären in Deutschland zunehmend Frauen ihre Kinder wie geplant außerklinisch im vertrauten Umfeld zu Hause oder in einem Geburtshaus, in einer Hebammenpraxis oder in einem Entbindungsheim. Diese Geburten wurden bei der QUAG dokumentiert (mehr dazu siehe hier).
Mehr als der Technik und ärztlichen Unterstützung vertrauen diese Frauen ihrer eigenen Kompetenz, Intuition und Kraft sowie dem fachkundigen Beistand einer Hebamme, um ihr Kind im eigenen Rhythmus, möglichst ungestört zu gebären. Sie können sich dabei einer hohen Betreuungsqualität sicher sein, wie die vielen Informationen auf diesen Seiten zeigen.
¹) Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, Anlage 1 – Qualitätsvereinbarung, §§ 13 und 14, siehe auch unter:
www.gkv-spitzenverband.de
²) Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Anlage 3 Qualitätsvereinbarung §5 Abs.2 und im Anhang 3.b Nachweisverfahren die §§ 4, 6 und 7 siehe auch unter:
www.gkv-spitzenverband.de
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